Muster-Vorlage für Vollmacht Beratungshilfeschein zum Ausfüllen und Erstellen im PDF- und Word-Format
Hiermit erteile ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft [Adresse], folgende Vollmacht:
- Vollmachtsnehmer:
- Vollmachtsumfang:
- Vollmachtsdauer:
- Vollmachtserweiterung:
- Vollmachtswiderruf:
- Unterschrift des Vollmachtgebers: [Hier den Namen des Vollmachtgebers einfügen]
- Datum: [Datum der Unterzeichnung der Vollmacht]
Ich bevollmächtige [Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft [Adresse], mich in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Beratungshilfeschein zu vertreten.
Die Vollmacht umfasst alle Handlungen und Maßnahmen, die zur Erlangung eines Beratungshilfescheins erforderlich sind, einschließlich der Beantragung, Korrespondenz mit Behörden, Terminvereinbarungen, sowie die Einsichtnahme in meine Unterlagen.
Die Vollmacht gilt bis zum Abschluss des Verfahrens zur Erlangung des Beratungshilfescheins, jedoch nicht länger als [Datum einfügen].
Falls erforderlich, ermächtige ich den Bevollmächtigten, diese Vollmacht zu erweitern oder eine geeignete Vertretungsperson zur weiteren Unterstützung hinzuzuziehen.
Ich behalte mir das Recht vor, diese Vollmacht jederzeit schriftlich zu widerrufen. Der Widerruf ist an den Bevollmächtigten sowie an die zuständige Behörde zu richten.
Ich erkläre hiermit, dass ich den Inhalt dieser Vollmacht verstanden habe und freiwillig bevollmächtige.
[Name des Vollmachtgebers]
Öffnen Erstellen – Vollmacht Beratungshilfeschein | Vorlage Muster
Frage 1:
Was ist ein Beratungshilfeschein?
Antwort 1:
Ein Beratungshilfeschein gewährt finanzielle Unterstützung für Rechtsberatung und -vertretung bei geringem Einkommen.
Frage 2:
Wer kann einen Beratungshilfeschein beantragen?
Antwort 2:
Personen mit geringem Einkommen und Vermögen können einen Beratungshilfeschein beantragen.
Frage 3:
Welche Informationen benötige ich für den Antrag?
Antwort 3:
Sie benötigen Angaben zu Ihrer Person, Einkommen und Vermögen für den Antrag.
Frage 4:
Wie lange dauert es, bis der Beratungshilfeschein ausgestellt wird?
Antwort 4:
Die Bearbeitung des Antrags kann einige Tage bis Wochen in Anspruch nehmen.
Frage 5:
Gibt es Kosten, die ich trotz Beratungshilfeschein selbst tragen muss?
Antwort 5:
Ja, eine Eigenbeteiligung kann erforderlich sein, abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.
Frage 6:
Kann ich den Anwalt/Rechtsanwalt frei wählen?
Antwort 6:
Ja, Sie können den Anwalt/Rechtsanwalt selbst wählen, sofern dieser Berechtigung zur Beratungshilfe hat.
Frage 7:
Wie lange gilt ein Beratungshilfeschein?
Antwort 7:
Der Beratungshilfeschein gilt in der Regel für den Zeitraum eines Monats.
Frage 8:
Kann ein Beratungshilfeschein auch für eine gerichtliche Vertretung beantragt werden?
Antwort 8:
Ja, ein Beratungshilfeschein kann auch für eine gerichtliche Vertretung beantragt werden.
Frage 9:
Was passiert, wenn ich den Beratungshilfeschein verliere?
Antwort 9:
Bei Verlust können Sie einen erneuten Antrag stellen, um einen neuen Beratungshilfeschein zu erhalten.
Frage 10:
Welche Unterlagen benötige ich für einen erneuten Antrag?
Antwort 10:
Sie sollten Ihre Personalien und die Gründe für den erneuten Antrag angeben.
Frage 11:
Kann ich den Beratungshilfeschein für eine bestimmte Rechtsangelegenheit nutzen?
Antwort 11:
Ja, der Beratungshilfeschein ist für eine bestimmte Rechtsangelegenheit gültig.
Frage 12:
Was passiert, wenn ich die Beratungshilfe nicht in Anspruch nehme?
Antwort 12:
Wenn Sie die Beratungshilfe nicht in Anspruch nehmen, entstehen Ihnen keine Kosten.
Frage 13:
Kann ich den Beratungshilfeschein verlängern lassen?
Antwort 13:
Ja, Sie können den Beratungshilfeschein unter bestimmten Umständen verlängern lassen.
Frage 14:
Bekomme ich mit einem Beratungshilfeschein immer eine kostenlose Beratung?
Antwort 14:
Die Kosten für die Beratung sind abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.
Frage 15:
Kann ich den Beratungshilfeschein für mehrere Angelegenheiten verwenden?
Antwort 15:
Nein, der Beratungshilfeschein ist in der Regel nur für eine bestimmte Rechtsangelegenheit gültig.