Öffnen – Vollmacht Beratungshilfeschein | Muster Vorlage

Muster-Vorlage für Vollmacht Beratungshilfeschein zum Ausfüllen und Erstellen im PDF- und Word-Format


Vollmacht Beratungshilfeschein – Muster

Hiermit erteile ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft [Adresse], folgende Vollmacht:

  1. Vollmachtsnehmer:
  2. Ich bevollmächtige [Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft [Adresse], mich in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Beratungshilfeschein zu vertreten.

  3. Vollmachtsumfang:
  4. Die Vollmacht umfasst alle Handlungen und Maßnahmen, die zur Erlangung eines Beratungshilfescheins erforderlich sind, einschließlich der Beantragung, Korrespondenz mit Behörden, Terminvereinbarungen, sowie die Einsichtnahme in meine Unterlagen.

  5. Vollmachtsdauer:
  6. Die Vollmacht gilt bis zum Abschluss des Verfahrens zur Erlangung des Beratungshilfescheins, jedoch nicht länger als [Datum einfügen].

  7. Vollmachtserweiterung:
  8. Falls erforderlich, ermächtige ich den Bevollmächtigten, diese Vollmacht zu erweitern oder eine geeignete Vertretungsperson zur weiteren Unterstützung hinzuzuziehen.

  9. Vollmachtswiderruf:
  10. Ich behalte mir das Recht vor, diese Vollmacht jederzeit schriftlich zu widerrufen. Der Widerruf ist an den Bevollmächtigten sowie an die zuständige Behörde zu richten.

  11. Unterschrift des Vollmachtgebers:
  12. [Hier den Namen des Vollmachtgebers einfügen]
  13. Datum:
  14. [Datum der Unterzeichnung der Vollmacht]

Ich erkläre hiermit, dass ich den Inhalt dieser Vollmacht verstanden habe und freiwillig bevollmächtige.

[Name des Vollmachtgebers]

 

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Frage 1:

Was ist ein Beratungshilfeschein?

Antwort 1:

Ein Beratungshilfeschein gewährt finanzielle Unterstützung für Rechtsberatung und -vertretung bei geringem Einkommen.

Frage 2:

Wer kann einen Beratungshilfeschein beantragen?

Antwort 2:

Personen mit geringem Einkommen und Vermögen können einen Beratungshilfeschein beantragen.

Frage 3:

Welche Informationen benötige ich für den Antrag?

Antwort 3:

Sie benötigen Angaben zu Ihrer Person, Einkommen und Vermögen für den Antrag.

Frage 4:

Wie lange dauert es, bis der Beratungshilfeschein ausgestellt wird?

Antwort 4:

Die Bearbeitung des Antrags kann einige Tage bis Wochen in Anspruch nehmen.

Frage 5:

Gibt es Kosten, die ich trotz Beratungshilfeschein selbst tragen muss?

Antwort 5:

Ja, eine Eigenbeteiligung kann erforderlich sein, abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.

Frage 6:

Kann ich den Anwalt/Rechtsanwalt frei wählen?

Antwort 6:

Ja, Sie können den Anwalt/Rechtsanwalt selbst wählen, sofern dieser Berechtigung zur Beratungshilfe hat.

Frage 7:

Wie lange gilt ein Beratungshilfeschein?

Antwort 7:

Der Beratungshilfeschein gilt in der Regel für den Zeitraum eines Monats.

Frage 8:

Kann ein Beratungshilfeschein auch für eine gerichtliche Vertretung beantragt werden?

Antwort 8:

Ja, ein Beratungshilfeschein kann auch für eine gerichtliche Vertretung beantragt werden.

Frage 9:

Was passiert, wenn ich den Beratungshilfeschein verliere?

Antwort 9:

Bei Verlust können Sie einen erneuten Antrag stellen, um einen neuen Beratungshilfeschein zu erhalten.

Frage 10:

Welche Unterlagen benötige ich für einen erneuten Antrag?

Antwort 10:

Sie sollten Ihre Personalien und die Gründe für den erneuten Antrag angeben.

Frage 11:

Kann ich den Beratungshilfeschein für eine bestimmte Rechtsangelegenheit nutzen?

Antwort 11:

Ja, der Beratungshilfeschein ist für eine bestimmte Rechtsangelegenheit gültig.

Frage 12:

Was passiert, wenn ich die Beratungshilfe nicht in Anspruch nehme?

Antwort 12:

Wenn Sie die Beratungshilfe nicht in Anspruch nehmen, entstehen Ihnen keine Kosten.

Frage 13:

Kann ich den Beratungshilfeschein verlängern lassen?

Antwort 13:

Ja, Sie können den Beratungshilfeschein unter bestimmten Umständen verlängern lassen.

Frage 14:

Bekomme ich mit einem Beratungshilfeschein immer eine kostenlose Beratung?

Antwort 14:

Die Kosten für die Beratung sind abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.

Frage 15:

Kann ich den Beratungshilfeschein für mehrere Angelegenheiten verwenden?

Antwort 15:

Nein, der Beratungshilfeschein ist in der Regel nur für eine bestimmte Rechtsangelegenheit gültig.