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Muster-Vorlage für Vollmacht Klausureinsicht zum Ausfüllen und Erstellen im PDF- und Word-Format


Vollmacht zur Klausureinsicht

  1. Angaben zur bevollmächtigten Person:
  2. Ich, [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], bevollmächtige hiermit [Vor- und Nachname der bevollmächtigten Person], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], mich in meinem Namen zur Einsicht meiner Klausuren zu vertreten.

  3. Berechtigung zur Einsichtnahme:
  4. Die bevollmächtigte Person ist in meinem Namen berechtigt, Einsicht in meine Klausuren zu nehmen, diese zu korrigieren und gegebenenfalls Einspruch gegen die Ergebnisse einzulegen.

  5. Zusatzinformationen:
  6. Die bevollmächtigte Person ist befugt, Informationen über meine Prüfungsleistungen und alle damit verbundenen Daten zu erhalten und an meiner Stelle entsprechende Erklärungen zu machen.

  7. Zeitlicher Rahmen:
  8. Die Vollmacht gilt für die Dauer von [Datum] bis zur endgültigen Klärung meiner Prüfungsergebnisse.

  9. Rechtswirksamkeit:
  10. Diese Vollmacht bleibt auch bei geänderten Umständen, wie beispielsweise einem Wohnsitzwechsel, gültig, sofern sie nicht schriftlich widerrufen wird.

  11. Ort, Datum und Unterschrift:
  12. Ort: [Ort], Datum: [Datum]

    Unterschrift: [Vor- und Nachname]

  • Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass die bevollmächtigte Person voll und ganz in meinem Namen handeln darf und ich keine Möglichkeit habe, Einfluss auf ihre Entscheidungen zu nehmen. Ich vertraue darauf, dass sie in meinem besten Interesse handeln wird.

    Es besteht die Möglichkeit, dass die Klausureinsicht nur zu bestimmten Zeiten und in Anwesenheit von Aufsichtspersonen erfolgt. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus über die genauen Modalitäten.

Anmerkungen:

Die oben genannte Vollmacht wurde von mir freiwillig und bewusst ausgestellt. Ich bin mir über die Konsequenzen im Klaren und erkläre mich hiermit dazu bereit, die bevollmächtigte Person in meinem Namen handeln zu lassen.

 

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  1. Was ist eine Klausureinsicht?

    Eine Klausureinsicht ermöglicht es Studierenden, ihre bearbeiteten Klausuren einzusehen und mögliche Fehler oder Unklarheiten zu klären.

  2. Wann findet die Klausureinsicht statt?

    Die genauen Termine für die Klausureinsicht werden vom Prüfungsamt festgelegt und bekannt gegeben.

  3. Wie bekomme ich Zugang zur Klausureinsicht?

    Um Zugang zur Klausureinsicht zu erhalten, müssen Sie eine Vollmacht an eine Person Ihrer Wahl ausstellen, die Ihre Klausur in Ihrem Namen einsehen darf.

  4. Wie erstelle ich eine Vollmacht?

    Um eine Vollmacht zu erstellen, müssen Sie ein formloses Schreiben aufsetzen, in dem Sie die Person benennen, der Sie die Vollmacht erteilen möchten. Das Schreiben muss mit Datum, Unterschrift und Ihrem vollständigen Namen versehen sein. Es empfiehlt sich, die Vorlage einer Vollmacht zu verwenden.

  5. Kann ich die Vollmacht auch digital versenden?

    Ja, Sie können die Vollmacht auch digital per E-Mail oder in anderer elektronischer Form an die berechtigte Person senden.

  6. Was muss die bevollmächtigte Person zur Klausureinsicht mitbringen?

    Die bevollmächtigte Person muss Ihre Vollmacht sowie einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) zur Klausureinsicht mitbringen.

  7. Gibt es eine Frist für die Einreichung der Vollmacht?

    Ja, die Vollmacht muss rechtzeitig vor der Klausureinsicht eingereicht werden. Die genaue Frist wird in der Regel vom Prüfungsamt festgelegt und bekannt gegeben.

  8. Darf die bevollmächtigte Person zusätzliche Unterlagen einsehen?

    Nein, die Vollmacht berechtigt die bevollmächtigte Person nur zur Einsichtnahme der Klausur, nicht jedoch zur Einsichtnahme weiterer Unterlagen.

  9. Was passiert, wenn die Klausur nicht zur Einsicht vorliegt?

    Wenn Ihre Klausur zur Einsichtnahme nicht vorliegt, können Sie sich an das Prüfungsamt wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

  10. Kann die bevollmächtigte Person Fragen zur Klausur stellen?

    Ja, die bevollmächtigte Person darf Fragen oder Unklarheiten zur Klausur stellen. Bei Bedarf kann die Person auch Kontakt mit dem Prüfungsamt aufnehmen.

  11. Wie lange dauert die Klausureinsicht?

    Die Dauer der Klausureinsicht kann je nach Anzahl der zu begutachtenden Klausuren variieren. In der Regel werden für die Einsichtnahme ausreichend Zeitfenster eingerichtet.

  12. Kann ich während der Klausureinsicht Kopien meiner Klausur machen?

    In den meisten Fällen ist es nicht erlaubt, während der Klausureinsicht Kopien der Klausur anzufertigen. Bitte erkundigen Sie sich vorab beim Prüfungsamt.

  13. Was passiert, wenn ich nach der Klausureinsicht noch Fragen habe?

    Wenn Sie nach der Klausureinsicht noch Fragen haben, können Sie sich an das Prüfungsamt oder Ihre Dozenten wenden, um weitere Klärungen zu erhalten.

  14. Kann ich meine Vollmacht widerrufen?

    Ja, Sie können Ihre Vollmacht jederzeit widerrufen. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und beim Prüfungsamt eingereicht werden.

  15. Was passiert, wenn ich keine Vollmacht ausstelle?

    Wenn Sie keine Vollmacht ausstellen, können Sie Ihre Klausur leider nicht persönlich einsehen. In diesem Fall empfiehlt es sich, alternative Möglichkeiten zur Klärung von Fragen oder Unklarheiten zu nutzen.