Öffnen – Vollmacht Postabholung | Muster – Vorlage

Vorlage-Muster für Vollmacht Postabholung zum Erstellen und Ausfüllen im PDF- und Word-Format


Vollmacht zur Postabholung

Hiermit bevollmächtige ich, [Vollmachtgeber/in], geboren am [Geburtsdatum] und wohnhaft [Adresse], [Vollmachtnehmer/in], geboren am [Geburtsdatum] und wohnhaft [Adresse], die Post in meinem Namen und Auftrag abzuholen.

1. Zweck der Vollmacht

Die Vollmacht wird erteilt, um [Vollmachtnehmer/in] zu ermächtigen, in meinem Namen und Auftrag meine postalischen Sendungen bei der Post abzuholen.

2. Dauer der Vollmacht

Die Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt solange in Kraft, bis sie von mir schriftlich widerrufen wird oder sich die Umstände ändern, die Grundlage für die Erteilung der Vollmacht sind.

3. Umfang der Vollmacht

Die Vollmacht umfasst die Befugnis, alle meine postalischen Sendungen abzuholen, zu unterzeichnen und in Empfang zu nehmen. Dazu zählen auch Einschreiben, Pakete und andere Zustellungen.

4. Zuständigkeit des Vollmachtnehmers

Der Vollmachtnehmer ist berechtigt, die postalischen Sendungen in allen Postfilialen oder Poststellen abzuholen, die im [Adresse des Auftraggebers] oder in dessen Postleitzahlengebiet liegen.

5. Ausweispflicht

Der Vollmachtnehmer ist verpflichtet, sich bei der Post mit einem gültigen Ausweisdokument auszuweisen, um die Vollmacht nachzuweisen.

6. Haftung

Der Vollmachtnehmer haftet für die ordnungsgemäße Behandlung und Aufbewahrung der abgeholten Sendungen. Es liegt in der Verantwortung des Vollmachtnehmers, sicherzustellen, dass die Sendungen unversehrt und an den Vollmachtgeber weitergeleitet werden.

7. Widerruf der Vollmacht

Der Vollmachtgeber behält sich das Recht vor, die Vollmacht jederzeit schriftlich zu widerrufen. Der Widerruf wird mit Zugang beim Vollmachtnehmer wirksam.

8. Schlussbestimmungen

  • Die Vollmacht unterliegt deutschem Recht.
  • Änderungen oder Ergänzungen der Vollmacht bedürfen der Schriftform.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Vollmacht unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehende Vollmacht zur Postabholung gelesen, verstanden und akzeptiert habe.

_____________________ _____________________

[Vollmachtgeber/in] [Vollmachtnehmer/in]

 

Erstellen Öffnen – Vollmacht Postabholung | Muster Vorlage





Frage 1:

Wie kann ich eine Vollmacht zur Postabholung erstellen?

Antwort: Sie können eine Vollmacht zur Postabholung erstellen, indem Sie ein Schreiben verfassen, in dem Sie einer Person die Erlaubnis geben, Ihre Post für Sie abzuholen.

Frage 2:

Muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden?

Antwort: Nein, in den meisten Fällen muss die Vollmacht zur Postabholung nicht notariell beglaubigt werden. Es reicht in der Regel aus, wenn die Vollmacht handschriftlich verfasst und unterschrieben ist.

Frage 3:

Welche Informationen müssen in der Vollmacht enthalten sein?

Antwort: In der Vollmacht für die Postabholung sollten der Name der bevollmächtigten Person, Ihre eigene Anschrift, das Datum der Vollmachterteilung und Ihre Unterschrift enthalten sein.

Frage 4:

Muss ich der bevollmächtigten Person auch meinen Ausweis mitgeben?

Antwort: Nein, in der Regel reicht es aus, wenn die bevollmächtigte Person einen Ausweis und die Vollmacht zur Postabholung vorzeigt.

Frage 5:

Wie lange ist die Vollmacht zur Postabholung gültig?

Antwort: Die Gültigkeitsdauer der Vollmacht kann individuell festgelegt werden. Es ist ratsam, ein konkretes Enddatum oder den Zweck der Vollmacht anzugeben.

Frage 6:

Kann ich die Vollmacht zur Postabholung widerrufen?

Antwort: Ja, Sie können die Vollmacht zur Postabholung jederzeit widerrufen, indem Sie der bevollmächtigten Person schriftlich mitteilen, dass Sie die Vollmacht nicht länger gültig ist.

Frage 7:

Gibt es Ausnahmen, in denen die Post keine Vollmacht zur Abholung akzeptiert?

Antwort: Ja, die Post kann unter bestimmten Umständen die Abholung von Postsendungen ohne Vollmacht verweigern, zum Beispiel bei Einschreiben oder wenn die bevollmächtigte Person selbst noch nicht volljährig ist.

Frage 8:

Kann ich eine Vollmacht für mehrere Poststellen ausstellen?

Antwort: Ja, Sie können eine Vollmacht zur Abholung von Postsendungen für verschiedene Poststellen ausstellen. Geben Sie in der Vollmacht einfach an, für welche Poststellen die Vollmacht gilt.

Frage 9:

Kann ich die Vollmacht per E-Mail versenden?

Antwort: Ja, Sie können die Vollmacht auch per E-Mail versenden. Beachten Sie jedoch, dass es in manchen Fällen erforderlich sein kann, die ausgedruckte Vollmacht vor Ort vorzulegen.

Frage 10:

Darf ich eine Vollmacht für eine andere Person ausstellen?

Antwort: Nein, Sie dürfen grundsätzlich nur für sich selbst eine Vollmacht zur Postabholung ausstellen. Eine Vollmacht für eine andere Person kann nur von dieser selbst erstellt werden.

Frage 11:

Was passiert, wenn die bevollmächtigte Person die Post verliert?

Antwort: Wenn die bevollmächtigte Person die Post verliert, haftet sie dafür in der Regel nicht. Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie einer vertrauenswürdigen Person die Vollmacht erteilen.

Frage 12:

Kann die bevollmächtigte Person auch Pakete für mich abholen?

Antwort: Ja, in der Regel kann die bevollmächtigte Person auch Pakete für Sie abholen. In der Vollmacht können Sie angeben, dass diese auch für Paketabholungen gilt.

Frage 13:

Sind für die Erstellung einer Vollmacht zur Postabholung Kosten zu erwarten?

Antwort: Nein, die Erstellung einer Vollmacht zur Postabholung ist in der Regel kostenfrei. Sie müssen lediglich Zeit und Aufwand für die Erstellung des Schreibens berücksichtigen.

Frage 14:

Gibt es Situationen, in denen die Vollmacht zur Postabholung ungültig ist?

Antwort: Ja, die Vollmacht zur Postabholung kann unter bestimmten Umständen ungültig sein, zum Beispiel wenn Sie die Vollmacht bereits widerrufen haben oder die bevollmächtigte Person gegen die Postvorschriften verstößt.

Frage 15:

Kann ich die Vollmacht zur Postabholung auch telefonisch erteilen?

Antwort: Nein, in der Regel können Vollmachten zur Postabholung nicht telefonisch erteilt werden. Es ist erforderlich, die Vollmacht schriftlich zu verfassen und zu unterschreiben.